Die betriebliche Nutzung verstößt gegen die Bestimmungen der DSGVO

Die Ende Mai in Kraft getretene DSGVO verschärfte die Regelungen zur Weitergabe persönlicher
Daten. Dies wird vor allem für Unternehmen problematisch werden, da die Nutzung des Nachrichtendienstes, zumindest in seiner bisherigen Form, illegal ist.

Betroffen sind hiervon vor allem Selbstständige, Freiberufler oder auch Handwerksbetriebe, die im Berufsalltag Daten von Kunden über ein Firmenhandy per WhatsApp verschicken. Gibt also beispielsweise der Chef eines Unternehmens Kundendaten natürlicher Personen via WhatsApp an seine(n) Mitarbeiter weiter, so wird das laut Experten künftig gegen die Datenschutzverordnung verstoßen. Hinzu kommt noch, dass WhatsApp auf sämtliche gespeicherten Kontaktdaten zugreift und auf diese Weise auch Daten von Personen erhält, die WhatsApp gar nicht nutzen. Einer Übermittlung der im Adressbuch gespeicherten Daten muss aber, wie von der DSGVO vorgesehen, von allen Betroffenen zugestimmt werden. Das bedeutet, dass Unternehmen künftig von sämtlichen Kunden und Kollegen eine schriftliche Erlaubnis einholen müssen, bevor Kontakte über WhatsApp versendet werden dürfen.

Zwischen dem jeweiligen Unternehmen und WhatsApp muss zudem laut Verordnung ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung bestehen.

Verstöße gegen die DSGVO werden mit sehr hohen Geldstrafen geahndet. Experten raten Unternehmen daher, gänzlich auf den Messenger zu verzichten.

Privatpersonen als aktive Nutzer, nicht jedoch im Rahmen des oben dargestellten Datenaustausches innerhalb eines Betriebes, sind von diesen Regelungen hingegen gänzlich ausgenommen.