EU DS-GVO

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Am 14.04.2016 hat das Europäische Parlament die „Verordnung des Rates und des europäischen Parlaments zum Schutz natürlicher Personen (DS-GVO) verabschiedet. Die DS-GVO ist nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 25.05.2016 in Kraft getreten und wird gem. Art. 99 DS-GVO ab dem 25.05.2018 als unmittelbares Recht gelten.

Die DS-GVO enthält erheblich umfangreichere und detailliertere Regelungen zu Informationspflichten zur Sicherstellung der Transparenz gegebenüber den Betroffenen Personen als das bisherige nationale Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Diese umfangreicheren Transparenz- und Dokumentationsregelungen werden für die Unternehmen aber auch die Aufsichtsbehörden zu einem höheren bürokratischen Aufwand führen.

Um der Notwendigkeit der praktischen Umsetzung der Datenschutzvorschriften der DS-GVO Nachdruck zu verleihen, sehen sie diese empfindliche Sanktionen vor.

Was ist zu tun ?

Wie unterstützen wir Sie, Ihr Unternehmen, Ihre Kanzlei oder Praxis ?

Die DS-GVO ändert die Konzeption und in vielen Fällen auch die Detailregelungen des geltenden Datenschutzrechts nicht grundlegend. Vielmehr werden vielfach Bestimmungen der EG-Datenschutzrichtlinie 95/46 (Grundlage des bisherigen BDSG) übernommen.

Auf der anderen Seite gibt es auber auch zahlreiche neue datenschutzrechtliche Vorgaben, deren Erfüllung allein schon infolge des deutlich erhöhten Bußgeldrahmens einer korrekten Sicherstellung bedarf.

Wie gewohnt, sind wir auch auf Grundlage der DS-GVO als Ihr externer Datenschutzbeauftragter tätig und unterstützen Sie dementsprechend bei der Umsetzung der DS-GVO hinsichtlich Dokumentation und Organisation sowie der notwendigen Datenschutz-Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter.

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