Ihr Datenschutzbeauftragter für …

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Das Bundesdatenschutzgesetz und die Steuerkanzlei

Die Beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtungen des Steueberaters bestehen neben den Verpflichtungen aus dem Datenschutzrecht.

So regelt das Bundesdatenschutzgesetz die Behandlung personenbezogener Daten, während die Verschwiegenheitspflicht als allgemeine Berufspflicht alle Informationen umfasst, die ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter erhält.

Datenschutz in der Arztpraxis

Die ärztliche Schweigepflicht gilt gem. § 203 Strafgesetzbuch (StGB) i. V. m. § 9 (Muster-)Berufsordnung (MBO)

Danach haben Ärzte über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist – auch über den Tod des Patienten hinaus –, zu schweigen.

Der Einsatz von EDV in der Arztpraxis kann nicht mit der für den privaten Gebrauch erfolgenden Nutzung von Computern verglichen werden. Aus strafrechtlichen und haftungsrechtlichen Gründen sind besondere Schutzvorkehrungen erforderlich.

Datenschutz für Unternehmen

Das Bundesdatenschutzgesetz gilt für alle Unternehmen, unabhängig von Ihrer Größe oder Tätigkeit.

Auch Kleinunternehmen sind verpflichtet, die Datenschutzgesetze einzuhalten. Verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist die Unternehmensleitung.

Von der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sind nur Unternehmen befreit, „die in der Regel höchstens neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen“.

Weitere betreute Branchen

Handwerks-Unternehmen
Industrie-Dienstleister
Notare
Rechtsanwälte
Bildungseinrichtungn

Vereine
Ortsvebände politischer Parteien
Hotels und Beherbungseinrichtungen
Ärzte
Hebammenpraxen

Messebauunternehmen –Dienstleister
(Einzel-)Händler
Großhändler
Internet-Händler
Bauträger

Bauunternehmen
Falll-Management im Versicherungsbereich
Speditionen
Physiotherapeuten
Heilpraktiker

Ruf-Leitsysteme
Hygiene-Service
Catering-Dienstleister
Senioreneinrichtungen
Apotheken

Cheme-Unternehmen
Chemie-Cienstleister
Garten- und Landschaftsbauer bzw.-Architekten
Architekten
Private Wohnungswirtschaft und –Vermietung

Weitere Branchen auf Anfrage …

Mehr Möglichkeiten für Sie,
mehr Chancen für Ihr Unternehmen!

Datenschutz ist kein Selbstzweck

In einer digitalen Welt mit meist intransparenten und für den einzelnen unüberschaubaren Datenströmen geht es um den Schutz der Persönlichkeit.

Wissen Sie, wer was wann über Sie oder Ihr Unternehmen weiß ?
Haben Sie sich mal „gegoogelt“ ?

Wenn ja, haben Sie sicher manche Überraschung erlebt.
Fest steht: Das Internet vergißt nie !

Das Kapital Ihres Unternehmens ist häufig digital:
ob Personaldaten, Schriftverkehr, Pläne und Zeichnungen. Wichtige Unternehmensdaten liegen auf Servern, Arbeitsstationen oder im Internet.
Ob und wie diese Daten geschützt sind, weiß häufig niemand im Unternehmen.

Datenschutz ist Menschenschutz – für Ihre Mitarbeiter, Mandanten, Kunden und Sie als Unternehmer.

Für Unternehmen ist Datenschutz sogar gesetzliche Pflicht: Sie müssen das Bundesdatenschutzgesetz beachten und, wenn mehr als 9 Personen in Ihrem Unternehmen mit der Be- und Vearbeitung personenbezogener Daten befaßt sind, einen fachkundigen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Lassen Sie uns darüber reden.

Oliver Luerweg

  • Geprüfter Datenschutzbeauftragter DESAG
  • Mitglied im Berufsfachverband für das Sachverständigen-
    und Gutachterwesen BSG
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV / DATEV
  • Zertifizierter Datenschutz-Manager und Datenschutz-Auditor TÜV
  • Mitglied des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten
    Deutschlands e.V. BvD
  • Mitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit GDD
  • Fachkraft für Datenschutz DEKRA
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