Zertifizierter Geldwäschebeauftragter

Der Geldwäschebeauftragte ist wesentlicher Bestandteil der unternehmerischen Compliance. Viele geldwäscherechtlich Verpflichtete müssen auch einen Geldwäschebeauftragten bestellen.

Wer muss einen Geldwäschebeauftragten bestellen?

Nicht jeder geldwäscherechtlich Verpflichtete muss auch einen Geldwäschebeauftragten bestellen. Verpflichtet sind im Wesentlichen der Finanzsektor und die Glücksspielbranche. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten für bestimmte andere Verpflichtete anordnen. Das gilt etwa für Freiberufler wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare, aber auch für Immobilienmakler und Güterhändler. Auch eine freiwillige Bestellung zur Verbesserung der Compliance ist möglich und häufig sinnvoll, um das Unternehmens-Image zu schützen.

Voraussetzungen für die Bestellung als Geldwäschebeauftragter

Geldwäschebeauftragte nehmen eine verantwortungsvolle und sensible Aufgabe wahr. Daher müssen sie für das Amt fachlich geeignet und zuverlässig sein, § 7 Abs. 4 Satz 2 GwG. Im Gesetz ist nicht definiert, was das konkret bedeutet. Der Geldwäschebeauftragte sollte zwingend das Geschäftsmodell seines Unternehmens kennen und vertiefte Kenntnisse zu Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besitzen. Grundkenntnisse im Strafrecht und Strafprozessrecht sind sinnvoll. Gleiches gilt für das Verständnis betriebswirtschaftlicher Abläufe. „Zuverlässig“ im Sinne des Gesetzes ist der Geldwäschebeauftragte nicht, wenn er wegen einschlägiger Straftaten verurteilt wurde.

Aufgaben des Geldwäschebeauftragten

Der Geldwäschebeauftragte ist für die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften im Unternehmen zuständig. Er ist Ansprechpartner für Behörden und Staatsanwaltschaft und beantwortet Auskunftsersuchen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU). Außerdem führt er (Verdachts-)Meldungen nach § 43 Abs. 1 GwG durch. Er ist hierbei nicht an Weisungen gebunden. Der Geldwäschebeauftragte berichtet unmittelbar an die Geschäftsleitung.

Zu den Aufgaben des Geldwäschebeauftragten zählen auch die Erstellung einer Risikoanalyse, der Grundsätze, Verfahren und Kontrollen im Rahmen der internen Sicherungsmaßnahmen sowie die Unterrichtung der Beschäftigten. Er ist auch zuständig für die Überwachung der Einhaltung sämtlicher geldwäscherechtlichen Vorschriften im Unternehmen. Die Unternehmensleitung bleibt für Einhaltung der Verschriften letztendlich verantwortlich.

Wann sollten Sie einen externen Geldwäschebeauftragten bestellen?

Ein besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz besteht für einen externen Geldwäschebeauftragten nicht. Das Unternehmen schließt einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem externen Geldwäschebeauftragten. Dieser Vertrag unterliegt im Gegensatz zum Arbeitsverhältnis keinem (nachwirkenden) Sonderkündigungsschutz. Zu beachten sind hierbei u.U. allerdings die besonderen Auslagerungsvorschriften im Finanzsektor, § 6 Abs. 7 GwG.

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Oliver Luerweg

Zertifizierter Geldwäschebeauftragter TÜV