Ihr Datenschutzbeauftragter
Nutzen Sie unser Angebot, für Sie als Datenschutzbeauftragter tätig zu werden.
Unsere Fachkunde und Erfahrung in Verbindung mit ständiger Weiterbildung stellen sicher, dass Sie die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes erfüllen und das materielle Datenschutz- und Datensicherheitsniveau in Ihrem Unternehmen verbessern.
Zur Umsetzung der Forderungen des BDSG beinhaltet unsere Tätigkeit die folgenden Leistungen:
- Durchführung eines Datenschutz-Audits im Unternehmen
- Sichtung und Beurteilung der bereits vorhandenen Dokumente und Organisationsmaßnahmen zur Umsetzung des BDSG.
- Erstellung oder, falls bereits vorhanden, Prüfung der internen Verarbeitungsübersicht gemäß § 4 g Absatz 2 Satz 1 BDSG
- Erstellung oder, falls bereits vorhanden, Prüfung des Verfahrensverzeichnisses für Jedermann gemäß 4g Abs. 2 Satz 1 iVm § 4e Satz 1 Nr. 1-8 BDSG
- Organisation der Verschwiegenheitsverpflichtung Ihrer Mitarbeiter gemäß § 5 BDSG
- Sicherstellung der Kontrollen nach § 9 BDSG und der Anlage zu § 9
- Organisation der im Falle der Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG) geforderten Sicherstellung des Datenschutzniveaus beim Auftragnehmer
- Analyse und Bewertung der Internet- und email-Nutzung in der Praxis unter Berücksichtigung der Kontrollen nach § 9 BDSG und der Forderungen vorrangiger Rechtsvorschriften
- Geeignete Unterrichtung Ihrer Mitarbeiter in Datenschutzfragen